Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Unterstützung bei der Planung, Herstellung und Pflege.
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind durchzuführen, wenn ein Eingriff in Natur und Landschaft stattfindet, beispielsweise bei der Ausweisung von Baugebieten im Rahmen einer Bauleitplanung oder beim Bau von Straßen und Leitungen. Der LPV Ostallgäu übernimmt in Abstimmung mit den Verursachern des Eingriffs und den zuständigen Naturschutzbehörden die Beratung, Planung, Herstellung und Pflege von Ausgleichsflächen. Der LPV kann auf Wunsch eine regelmäßige Pflege und Weiterentwicklung und eine ständige Betreuung und Kontrolle von Ausgleichsflächen gewährleisten.
Es ist auch möglich, mit Hilfe von sogenannten „Ökokonten“ Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen schon im Vorfeld von zukünftigen Eingriffen durchzuführen. Auch hierbei kann der LPV z.B. Mitgliedsgemeinden unterstützen und bei der Planung, Herstellung und Pflege tätig werden.
Dabei gibt es vielgestaltige Möglichkeiten, beispielsweise
- Umgestaltung von Kiesgruben zu vielfältigen, naturnahen Lebensräumen
- Renaturierung begradigter Bäche
- Anlage von Feldgehölzen, Hecken oder Streuobstwiesen
- Wiederaufnahme der Nutzung auf verbrachten und verbuschten Streuwiesen und Magerstandorten
- Aushagerung von Grünlandstandorten und Umwandlung zu artenreichen Wiesen